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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Mattenbach AG ("Mattenbach") und ihren Kunden ("Kunde"), sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen Mattenbach und dem Kunden besteht.
 

2. Zustandekommen

2.1 Die auf der Webseite und in Werbematerialien aufgeführten Informationen zu den Dienstleistungen sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Sie stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit dem Kunden dar. Indem der Kunde schriftlich, online oder über sonstige Kommunikationswege bestellt, gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit Mattenbach ab. Der Vertrag kommt zustande, indem Mattenbach dem Kunden ausdrücklich die Annahme des Vertrags erklärt, die bestellte Ware versendet oder zur Abholung bereitstellt. Eine allfällige schriftliche Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

2.2 Verbindliche Offerten von Mattenbach erfolgen schriftlich und sind 60 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit fristgerechter schriftlicher Annahme der Offerte durch den Kunden zustande.

2.3 Fax und E-Mail sind mangels anders lautender Vereinbarung der Schriftlichkeit gleichgestellt.


3. Inhalt

3.1 Mattenbach verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache bzw. Videoproduktion und der Kunde zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten.

3.2 Mattenbach ist berechtigt, für die Vertragserfüllung Dritte beizuziehen.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusiv Mehrwertsteuer. Massgebend sind die aktuell geltenden Preise, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

4.2 Bei kleineren Druckaufträgen bis CHF 50.00 wird Barzahlung verlangt oder ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.00 verrechnet. Alle übrigen Rechnungen sind vorbehalten einer anders- lautenden schriftlichen Vereinbarung innert 30 Tagen netto zahlbar.

4.3 Ergeben sich gegenüber den abgemachten oder festen Preisen Mehraufwände, werden diese in Rechnung gestellt, wobei grössere zusätzliche Aufwendungen vorgängig mit dem Kunden abgesprochen werden.

4.4 Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch usw.) sowie die Bearbeitung von Daten sind im offerierten Preis nicht enthalten und werden nach Aufwand verrechnet.

4.5 Bei Druckaufträgen sind bis drei Transporte innerhalb Winterthur im Preis inbegriffen. Transporte ausserhalb von Winterthur werden dem Kunden verrechnet. Der Kunde wählt die Versandart, andernfalls liefert Mattenbach mit der günstigsten Transportart. Die Transportkosten setzen sich zusammen aus Zeit (CHF 60.00/Stunde) und Fahrkosten (CHF 1.20/km).

4.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Mattenbach berechtigt, dem Kunden zusätzlich zum Verzugszins von 5% Mahngebühren von CHF 20.00 pro Mahnung zu verrechnen.

4.7 Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen ist ausgeschlossen.

4.8 Erst mit vollständiger Bezahlung des gesamten Preises geht das Eigentum (Druckaufträge) bzw. gehen die Rechte gemäss Ziff. 6.3 (Videoproduktionen) auf den Kunden über.


5. Liefertermine und Lieferung

5.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der vollständigen Druckunterlagen und gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Zeitpunkt bei Mattenbach eintreffen.

5.2 Probedrucke sind vom Kunden auf Vollständigkeit des Textes, der Bilder und Digitalproofs auf die Farbwiedergabe sowie Bildqualität zu prüfen. Korrekturen sind deutlich zu kennzeichnen. Mit der Unterschrift genehmigt der Kunde die Ausführung des Auftrags. Wird das Gut zum Druck nicht innert der vereinbarten Frist erteilt, ist Mattenbach nicht mehr an den vereinbarten Liefertermin gebunden.

5.3 Betriebsstörungen, sowohl im eigenen wie im fremden Betrieb, von denen die Vertragserfüllung abhängig sind, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkung und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt sowie ungünstige meteorologische Bedingungen bei Videoproduktionen, befreien Mattenbach von der Einhaltung der vereinbarten Liefertermine. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Mattenbach für entstandenen Schaden haftbar zu machen.


6. Urheberrecht und Nutzungsrecht

6.1 Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass die Ausführung der übertragenen Arbeiten weder mit gesetzlichen Vorschriften noch mit behördlichen Anordnungen im Widerspruch steht und dass er über das Verfügungs-, Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrecht der angelieferten Materialien verfügt. Der Kunde stellt Mattenbach von Ansprüchen Dritter frei.

6.2 Die von Mattenbach erstellten Arbeitsunterlagen und Werkzeuge bleiben Eigentum von Mattenbach, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.3 Mattenbach tritt die Rechte an den erstellten Werken nur für die vertraglich vereinbarte Nutzung an den Kunden ab. Sämtliche anderen Rechte, deren Übertragung nicht ausdrücklich vereinbart wird, sowie das Urheberrecht am gesamten Rohmaterial verbleiben bei Mattenbach. Das Werk darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung von Mattenbach bearbeitet werden. Mattenbach ist berechtigt, von seinem Recht auf Namensnennung Gebrauch zu machen.


7. Mängelrüge und Gewährleistung

7.1 Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben schriftlich innert 10 Tagen nach erfolgter Lieferung zu erfolgen, andernfalls die Lieferung als angenommen gilt.

7.2 Soweit ein Mangel besteht, sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Ersatzlieferung (Druckaufträge) oder Nachbesserung (Druckaufträge und Videoproduktionen) beschränkt.

7.3 Bei Druckaufträgen gelten branchenübliche Abweichungen im Druckbild oder der Druckfarbe sowie beim Material in Farbe und Struktur nicht als Mängel. Speziell bei Farblaserdrucken, InkJet und Digitaldruck sind zusätzlich technisch bedingte Differenzen der Registergenauigkeit zu akzeptieren.

7.4 Bei Druckaufträgen können Mehr- bzw. Minderlieferungen bis 10 Prozent der bestellten Menge ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Bei gelieferten Vordrucken oder geliefertem Papier muss der Zuschuss für die Produktion vom Kunden eingerechnet und übernommen werden. Besteht der Kunde fix auf eine bestellte Menge, werden dem Kunden 10 Prozent Mehrauflage eingerechnet.

7.5 Aufbewahrungsfrist Druckdaten
Sämtliche durch uns verarbeitete Daten bleiben bei uns 5 Jahre gespeichert, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ausgenommen sind Aufträge, deren Nachdruck unwahrscheinlich ist. Die Daten stehen dem Kunden in der druckreifen Form zur Verfügung. Allfällige Kosten für die erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden verrechnet.


8. Haftung

8.1 Allfällige Schadenersatzansprüche gegen Mattenbach, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, für direkte wie indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden (Verlust von Einnahmen, Einsparungspotenzial, Konventionalstrafen etc.) sowie für Schäden Dritter, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

8.2 Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt Mattenbach keine Haftung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel der Arbeit entstehen. Eine Haftung für Datenverlust von angelieferten und/oder weiter zu bearbeitenden Dateien wird von Mattenbach abgelehnt.

8.3 Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den vom Kunden gelieferten Unterlagen übernimmt Mattenbach keine Haftung.


9. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit die AGB lückenhaft sein sollten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.


10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Die vorliegenden AGB unterstehen schweizerischem materiellem Recht.

10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur. Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.

 

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